Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht umfasst alle Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

Für Arbeitgeber beinhaltet meine Tätigkeit auf diesem Gebiet insbesondere die Überprüfung, Gestaltung, Begründung und Beendigung von Arbeitsverträgen.
Insbesondere die Kündigung eines Arbeitnehmers setzt oft eine umfangreiche Abklärung der rechtlichen Gegebenheiten (Kündigungsschutz, Fristen, etc.) voraus.

Für Arbeitnehmer erstreckt sich das Tätigwerden insbesondere auch auf die Abwehr ungerechtfertigter Kündigungen, Überprüfung der Rechtmäßigkeit von Befristungen (Entfristungsklagen) und sämtliche Streitigkeiten hinsichtlich des Themas Lohn, Gehalt, Arbeitszeit und Urlaub.